Ja, die Flüssiggasanlage muss hierfür kurz außer Betrieb genommen werden.
Kategorien:
Prüfungen
Rohrleitungsprüfung oberirdischer Flüssiggastank
Rohrleitungsprüfung unterirdischer Flüssiggastank
Ja, die Flüssiggasanlage muss hierfür kurz außer Betrieb genommen werden.