Ja, die Flüssiggasanlage muss hierfür kurz außer Betrieb genommen werden.
Bevor wir Ihren Auftrag bestätigen können, benötigen wir Ihren Eigentumsnachweis zum Behälter (am besten eine Rechnung über den Behälterkauf) sowie die aktuellen Prüfbescheinigungen (äußere und…
Die Flüssiggasanlage kann hierbei eventuell in Betrieb bleiben.
Es müssen aktuelle Behälterpapiere (wie u.a. der Eigentumsnachweis) sowie die letzten Prüfdokumente bereitgehalten werden.
Nein, bei der äußeren Prüfung kann die Flüssiggasanlage wie gewohnt in Betrieb bleiben.
Nein, die Bestellung von Prüfungen ist lediglich über den Pfiffiggas Online-Shop möglich.
Momentan ist es leider noch nicht möglich, in allen Postleitzahlengebieten Deutschlands Prüfungen anzubieten. Bei der Eingabe Ihrer Postleitzahl erhalten Sie jedoch einen Hinweis.
Neben der Rohrleitungsprüfung sind eine äußere Prüfung durch befähigte Personen alle zwei Jahre Pflicht. Dazu kommt noch die innere Prüfung – diese ist alle 10…
Nein, anders als Privatverbraucher müssen Gastanks von Gewerbetreibenden in einem Intervall von 4 Jahren geprüft werden.
Die Prüfung dauert zwischen 10 und 30 Minuten, je nach Bauart Ihres Flüssiggastanks.