- Tankbehälter müssen vor Eingriffen unbefugter Personen geschützt werden. Dies können Sie durch eine abschließbare Armaturenhaube bzw. einen abschließbaren Domschachtdeckel oder in besonderen Fällen durch eine Einzäunung des Aufstellungsortes sicherstellen.
- In direkter Nähe zum Tankbehälter sind der Umgang mit offenem Feuer sowie das Rauchen verboten. Der umliegende Bereich um einen Tank muss frei von Bewuchs (Bäumen, Sträuchern) gehalten werden. Nur so ist jederzeit ein problemloser Zugang zum Tankbehälter gewährleistet.
- Der unmittelbare Bereich um Armaturenhaube und Domschacht muss jederzeit von Zündquellen wie elektrische Anschlüsse und Geräte frei gehalten werden. Während des Befüllungsvorgangs muss der direkte Bereich rund um den Tankbehälter von Zündquellen freigehalten werden, während die im weiteren umliegenden Bereich befindlichen elektrischen Geräte und sonstigen Zündquellen lediglich außer Betrieb gesetzt werden müssen.
- Oberirdisch aufgestellte Tanks sind mit einer speziellen, die Sonneneinstrahlung reflektierenden Lackierung versehen. Diese muss sauber gehalten werden, damit der Behälter gegen Erwärmung durch Sonneneinwirkung geschützt ist. In besonderen Aufstellungsräumen für Flüssiggasbehälter dürfen keine brennbaren oder sonstige anlagenfremde Gegenstände gelagert werden; es dürfen sich dort keine Kanaleinläufe, Kanäle, Schächte oder Öffnungen zu tieferliegenden Räumen befinden. Elektrische Anlagen müssen explosionsgeschützt ausgeführt sein (EX-Zone 1).
- Es muss ein Abstand zu Brandlasten (z.B. Holzschuppen o.ä.) von mindestens 5 m zum oberirdischen/halboberirdischen Behälter eingehalten werden. Innerhalb dieses Bereiches und unterhalb des oberirdischen Behälters dürfen keine brennbaren Stoffe (z.B. Brennholz) gelagert werden. Bauliche Veränderungen innerhalb eines Bereiches von 5 m sowie wesentliche Veränderungen des Umfeldes des Behälters bedürfen der vorherigen Absprache mit einer befähigten Person.
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